Führungszeugnis (einfach) beantragen
Führungszeugnis (einfach) beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenIn ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen.
Leistungsbeschreibung
In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
- für private Zwecke (Beleg-Art N)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
Verfahrensablauf
Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.
Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.
Zuständige Stelle
Über das Onlineportal der Stadt Seesen ist eine direkte Beantragung beim Bundesamt für Justiz möglich.
Für Fragen zur Beantragung eines Führungszeugnisses hilft die Abteilung für Bürgerdienste gern weiter. Zudem ist eine Beantragung im Bürgerbüro vor Ort ebenfalls möglich.
Voraussetzungen
- Vollendung des 14. Lebensjahres
Für die Beantragung des Führungszeugnisses über den Link vom Bundesamt für Justiz:
- Lesegerät, um die Ausweisdaten entsprechend auslesen zu können
- Ausweis App 2
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
- Für behördliche Zwecke:
- Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
Für die Beantragung des Führungszeugnisses über den Link vom Bundesamt für Justiz:
- elektronischer Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis oder Aufenthaltstitel, mit einem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium
Welche Gebühren fallen an?
Bearbeitungsdauer
Ca. 14 Tage.
Amt/Fachbereich
Abteilung für Bürgerdienste