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Führungszeugnis (einfach) beantragen


In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen.

Leistungsbeschreibung

In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:

  • für private Zwecke (Beleg-Art N)
  • zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)

Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.

Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.

Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.

Über das Onlineportal der Stadt Seesen ist eine direkte Beantragung beim Bundesamt für Justiz möglich.

Für Fragen zur Beantragung eines Führungszeugnisses hilft die Abteilung für Bürgerdienste gern weiter. Zudem ist eine Beantragung im Bürgerbüro vor Ort ebenfalls möglich.

  • Vollendung des 14. Lebensjahres

Für die Beantragung des Führungszeugnisses über den Link vom Bundesamt für Justiz: 

  • Lesegerät, um die Ausweisdaten entsprechend auslesen zu können
  • Ausweis App 2

  • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
  • Für behördliche Zwecke:
    • Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens

Für die Beantragung des Führungszeugnisses über den Link vom Bundesamt für Justiz:

  • elektronischer Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis oder Aufenthaltstitel, mit einem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium

Ca. 14 Tage.

Abteilung für Bürgerdienste