Erweiterte Meldebescheinigung
Erweiterte Meldebescheinigung
Textblöcke ein-/ausklappenDie zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine erweiterte Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Zusätzlich zu den in der einfachen Meldebescheinigung enthaltenen Daten können folgende Daten auf Antrag in die erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:
- Familienstand
- Staatsangehörigkeit
- Religionszugehörigkeit
- frühere Anschriften
- Einzugs- und Auszugsdatum
- gesetzliche Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner, minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch bevollmächtigte Personen zu beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Gebühr: 9,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Amt/Fachbereich
Abteilung für Bürgerdienste