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Erweiterte Meldebescheinigung


Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine erweiterte Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

 

Zusätzlich zu den in der einfachen Meldebescheinigung enthaltenen Daten können folgende Daten auf Antrag in die erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:

  • Familienstand
  • Staatsangehörigkeit
  • Religionszugehörigkeit
  • frühere Anschriften
  • Einzugs- und Auszugsdatum
  • gesetzliche Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner, minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch bevollmächtigte Personen zu beantragen. 

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Gebühr: 9,00 EUR

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Abteilung für Bürgerdienste

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