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Brauchtumsfeuer anmelden

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Leistungsbeschreibung

Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.

An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Ordnungs- und Gewerbeabteilung

Der Entsorgungsnachweis für die Asche und Brandreste ist der unteren Abfallbehörde (UAB) durch die verantwortliche Person unaufgefordert innerhalb von 2 Wochen per Mail zuzusenden. Für Fragen zum Nachweisverfahren wenden Sie sich bitte an Herrn Schuppe (Tel.-Nr.: 05321 / 76-682 oder E-Mail: martin.schuppe@landkreis-goslar.de). Er ist Ihr Ansprechpartner für den Bereich Abfallentsorgung.