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Hundehaltung anmelden gem. § 6 NHundG


Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Leistungsbeschreibung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Bitte beachten Sie, dass diser Vorgang nicht die Anmeldung zur Hundesteuer ersetzt. Diese muss zusätzlich durchgeführt werden und kann ebenfalls über das Onlieportal OpenRathaus der Stadt Seesen vorgenommen werden.

  • Nachweis Chip-ID/Transponder Nr. des Hundes (z. B. Kopie Heimtierausweis)
  • Nachweis über eine Hundehaftpflichtversicherung
  • Nachweis über die Registrierung im Niedersächsischen Hunderegister
  • Sachkundenachweis (falls erforderlich)

Die Anmeldung ist kostenfrei.

Die Anmeldung ist innerhalb von 7 Tagen vorzunehmen. Die Nachweise sind innerhalb eines Monats vorzulegen.

Sie erhalten bei elektronischer Übermittlung Ihrer Unterlagen innerhalb weniger Tage eine Reaktion. Falls Sie die Nachweise schriftlich (per Post) einreichen, erfolgt keine Eingangsbestätigung oder Ähnliches.

§§ 3, 4, 5, 6, 15 und 17 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden

Weitere Informationen finden Sie auf dem "Merkblatt für Hundehaltung".
https://www.stadtverwaltung-seesen.de

Ordnungs- und Gewerbeabteilung

Bei Nichtbeachtung der Vorschriften des NHundG besteht die Möglichkeit, ein Ordnungsiwdrigkeitsverfahren gemäß § 18 Abs. 1 NHundG einzuleiten. Nach Absatz 2 können diese Ordnungswidrigkeiten mit Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.